17. Leben jenseits von Geburt und Tod
Mit dem irdischen Tod ist das Leben des Menschen keineswegs zu Ende. Er durchläuft nach seinem Tod eine Reihe von Daseinszuständen, während derer er das verflossene Leben verarbeitet und aus ihm die geistige Essenz gewinnt, die er seinen künftigen Inkarnationen auf der Erde einverwebt. Der Ätherleib des Menschen ist nicht nur Träger des Lebens, sondern auch Träger der Erinnerungen und Gewohnheiten, die sich der Mensch während seines Lebens auf der Erde aneignet.
Diesen muß er aber nach dem Tode ablegen, um in die rein geistige Daseinssphäre, seine überkosmische Heimat zurückzukehren. Aus dem vergangenen Leben wird eine Art begriffliche Summe gezogen. Dieser „geistige Extrakt” stellt eine höchst komplexe Komposition von Begriffen und ihren Individualisierungen dar, die jene in sich aufgenommen haben. Da Begriffe rein geistig sind, hindert diese nichts, als Teil der geistigen Individualität oder gar ihr wesentlicher Inhalt in dieser fortzuleben. Allerdings nimmt der begrifflich-geistige Inhalt des Menschen eine Form an, die sich erheblich von jener unterscheidet, in der Begriffe im leibgebundenen Vorstellen in Erscheinung treten. Die Welt der kosmischen Intelligenzen, in die der Verstorbene eintritt, ist eine Welt von geistig-begrifflichen Lebensbeziehungen. Der Verstorbene trägt seinen eigenen, während des Lebens gewobenen – individualisierten – Zusammenhang mit dem Kosmos in diesen ein, soweit dieser in begrifflicher Form fortexistieren kann und der Kosmos nimmt ihn auf. Die Auflösung des Ätherleibes im kosmischen Äther ist der Vorgang, durch den der begrifflich-geistige Gehalt des verflossenen Lebens aus der Verbindung mit den sinnlichen Wahrnehmungen gelöst wird, an denen der Verstorbene den geistigen Weltzusammenhang während seines Lebens auf der Erde individualisierte.
Da der individuelle Mensch mit all seinen Irrtümern, Illusionen, Wahrheitseinsichten, Idealen und moralischen Verfehlungen in die nachtodliche Welt eintritt und der Ätherleib die Gesamtheit des verflossenen Lebens in sich trägt, kann die Summe des vergangenen Lebens aus diesem Teil der menschlichen Organisation „extrahiert” werden. Dieser Extraktionsvorgang entpricht in etwa einer induktiven Abstraktion, durch die allgemeine Begriffe aus ihrem Zusammenhang mit den Wahrnehmungen, an denen sie zuvor individualisiert wurden, abgelöst werden. Allerdings ist der Vorgang eine reale Abstraktion, weil sich durch ihn das seelisch-geistige Wesen des Menschen von der sinnlich-physischen Welt real loslöst, „entfernt”.
Entsprechendes gilt auch für den Astralleib mit seinen Trieben, Begierden, Leidenschaften, Fähigkeiten des Fühlens, Wollens und Denkens. Was dieser abstreifen muß, ist der hauptsächliche Inhalt der irdischen Persönlichkeit, insofern diese an der irdischen Welt haftet: was nichts anderes bedeutet, als daß jener Anteil der Individualisierung, der nicht geistiger Art ist, abgelegt werden muß. Eine „Unvollkommenheit” ist eine seelische Eigenschaft, die den Menschen vom Leben im geistigen Weltzusammenhang ausschließt, weil sie ihn in sich selbst festbindet, weil sie z.B. auf dem Irrtum beruht, die individuelle Persönlichkeit könne ohne das Zusammenwirken der Gesamtheit aller Wesen existieren. Für all diese Unvollkommenheiten gilt die buddhistische Formel von Gier, Haß und Verblendung als den Ursachen allen Leides – auf Erden und erst recht im nachtodlichen Läuterungsvorgang. Dieser Vorgang des Abstreifens der irdischen, vergänglichen Anteile von Äther- und Astralleib wird als Aufenthalt im Kamaloka oder Fegefeuer, als Läuterungsvorgang bezeichnet. Er entspricht dem Purgatorium der christlichen Traditionen.
Da das Götterideal des Menschen, dem der Verstorbene entgegenstrebt, die „Totalexistenz” der Individualität im Universum ist, muß diese alles ablegen, was sie daran hindert, sich dem geistigen Weltzusammenhang – dem Chor der Engel, ihrem Wissen und Wollen – selbstlos hinzugeben. Der Verstorbene wäre taub und blind, wollte er auf seiner Sonderexistenz beharren. Nur was sein Wesen für den sich fortschreitend erschließenden geistigen Weltzusammenhang öffnet, kann ihn auch in diesen hineinführen. Was er sich während des Lebens auf der Erde an Fähigkeiten angeeignet hat, das geistige Weltgewebe selbständig denkend zu erfassen, wird nach dem Tod zum Licht, das die Gestalten und Taten der Engel beleuchtet und dadurch sichtbar macht. So muß er, um in die „rein geistige Welt” einzutreten, alle irdischen Schlacken hinter sich zurücklassen. Diese Schlacken bleiben aber im Weltganzen erhalten, denn es sind ja seine Schlacken, die er als Summe seiner Unvollkommenheiten in dieses eingebracht hat. Dieser Vorgang der Läuterung, der – zeitlich gesprochen – rückwärts verläuft, könnte auch mit einem unablässigen Gespräch verglichen werden, das der Verstorbene mit den geistigen Wesenheiten führt: diese lauschen seinen Erzählungen, nehmen den geistigen Gehalt seines verflossenen Lebens in ihr eigenes unvergängliches Sein auf und erzählen dem Verstorbenen dieses Leben wieder, wenn er sich vor der Geburt anschickt, sich einen neuen Ätherleib und physischen Leib aufzubauen. Diese Erzählungen der Engel vom vergangenen Leben bilden einen Bestandteil des Astralleibes und werden von diesem dem Ätherleib des Menschen und auch dem physischen eingeprägt.
